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Wer hat Anspruch?

Wer kann zukünftig das Kinder- und Jugendhospiz in Anspruch nehmen?

Der erste Schritt in Richtung Kinder-und Jugendhospiz fällt vielen Eltern schwer. Ein Kinder- und Jugendhospiz nimmt kostenlos Kinder und Jugendliche von 0 - 25 Jahren auf, die lebensbegrenzend erkrankt sind. Aufenthalte sind vom Tag der Geburt bzw. ab der Diagnosestellung möglich. Kranken- und Pflegekassen bezuschussen einen stationären Hospizaufenthalt von bis zu 28 Tagen pro Jahr.

Eine Versorgung und Begleitung durch unser zukünftiges Kinder- und Jugendhospiz kommt vor allem bei folgenden Krankheiten in Betracht:

  • Angeborene Fehlbildungen sowie Chromosomenanomalien
  • Frühgeburtlichkeit und perinatale Infektionen
  • Neurodegenerative und metabolische Erkrankungen
  • Fortschreitende Krebserkrankungen
  • Endzustände genetischer Schädigungen sowie ungünstige Prognosen
  • Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, chronisch-progrediente Erkrankungen des Nervensystems, der Atemwege, des Verdauungstraktes, des Urogenitalsystems, Muskelerkrankungen
  • Schwere Geburtsschäden
  • Unaufhaltsam fortschreitende Lähmung
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Schwerste Behinderung aufgrund eines Unfalls
  • Schwerste Mehrfachbehinderungen (Aufgrund unterschiedlicher Ursachen: Folge von ZNS-Infektion, Sauerstoffmangel, epileptische Krampfanfälle)
  • Sonstige lebenslimitierende Erkrankungen

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